AGB

Für sämtliche Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch für Folgeaufträge. Bei jeder Auftragserteilung verweisen wir auf unsere AGB’en die Vertragsbestandteil sind und jedem Auftraggeber unter www.partyservice-resch.at zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Abmachungen erlangen erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Änderungen, Druckfehler und Irrtümer behalten wir uns ausdrücklich vor.

  1. Angebote, Preise
    Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrages durch uns zustande. Das zeitlich letzte Angebot hebt alle vorhergehenden Angebote auf. Alle Lieferungen erfolgen nach unseren Spezifikationen und auf Grundlage der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise. Preisänderungen behalten wir uns daher ausdrücklich vor. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Vertreter sind nicht berechtigt, von unserer Preisliste abweichende Preiszusagen verbindlich zu erteilen. Derartige Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

  2. Auftraggeber
    Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet die bestellende Person. Ist die bestellende Person, der Benützer und/oder der Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als von der bestellenden Person erteilt. Die bestellende Person haftet für die Bezahlung der Verleih-Rechnung und für alle mit der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten. Insbesondere auch dann, wenn die Eintreibung beim Rechnungsadressaten aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

  3. Mündliche Bestellungen
    Mündliche Bestellungen werden durch Auftragsbestätigung bestätigt. Wird eine Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Bestellung nicht binnen 48 Stunden per Fax oder Email widerrufen, so gilt die Bestellung als bindend.

  4. Lieferungen
    Lieferungen werden nach Stand der Technik in üblicher Weise vorgenommen (LKW, Transportwagen, Transportrodel, etc.). An der Lieferanschrift vorhandene technische Einrichtungen (z. B. Lifte, Rolltreppen, etc.) werden vom Auftraggeber uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Für Beschädigungen im Rahmen der Lieferung haftet das Unternehmen Thomas Resch im Falle von grober Fahrlässigkeit und bei absichtlicher Beschädigung von Einrichtungen an der Lieferanschrift. Andere Haftungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber sorgt für ungehinderten Zugang bei Lieferung und Abholung. Wird der Zugang bzw. die Benützung der vorhandenen technischen Einrichtungen nicht ermöglicht, trägt der Auftraggeber die dadurch entstandenen Kosten. Das Unternehmen Thomas Resch kann in solchen Fällen auch die Lieferung abbrechen und die Kosten verrechnen. Für den Fall, dass die Zustellung durch ein anderes Unternehmen erfolgt, sind die Kosten vom Kunden zu tragen, sofern mit uns nicht ausdrücklich eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Lieferzeitangaben erfolgen aufgrund der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage und stellen daher nur ungefähre Zeitangaben dar. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Lieferzeit unterbrochen. Erst wenn die Lieferzeiten wesentlich überschritten werden, hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder weiterhin Erfüllung zu verlangen. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Lieferungen verstehen sich als Haustürlieferungen. Wir sind daher nicht verpflichtet, die Ware bis zur Wohnungstür zu transportieren.

  5. Anzahlungen, Zahlungen
    Der Verleih-Preis ist zu 30 % als Vorauszahlung bei Auftragserteilung und der Rest prompt nach Rechnungslegung – ohne Abzüge – zu bezahlen. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine Zahlungsrückstände bestehen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Zahlungen im Wege einer Bank- oder Postüberweisung sind auf den Zahlscheinen immer die Kundennummer und die Rechnungsnummer anzuführen, da wir ansonsten nicht gewährleisten können, dass eine korrekte Entlastung vorgenommen werden kann. Vom Tage der Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % pro Monat verrechnet. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen gilt als vereinbart. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Ausgleiches oder Konkurses etc. tritt hinsichtlich aller unserer Forderungen Terminverlust ein. Darüber hinaus sind wir bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen von allen weiteren Lieferverpflichtungen entbunden. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes zunächst zur Abdeckung von Nebenkosten herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden auf unsere ältesten Forderungen angerechnet. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine Zahlungsrückstände bestehen.

  6. Haftung für die Leihware
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verleih-Gegenstände sorgsam zu behandeln und Beschädigungen sowie Verschmutzungen hintanzuhalten. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die gelieferten Gegenstände vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Übergabe an unsere Mitarbeiter und haftet in vollem Umfang für Schäden an den Verleih-Gegenständen oder durch die Verleih-Gegenstände. Werden Gegenstände verschmutzt (ausgenommen Gläser, Teller, Besteck, Geschirr), gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Auftraggebers. Ist eine restlose Reinigung nicht möglich, so wird der Wiederbeschaffungspreis verrechnet. Nicht retournierte oder beschädigte Verleih-Gegenstände werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis verrechnet.

  7. Werbung/Firmenlogos
    Das Unternehmen Thomas Resch behält sich das Recht vor, auf seinen Verleih-Gegenständen in angemessener Form Werbung anzubringen bzw. die Gegenstände als Eigentum zu kennzeichnen. Die angebrachten Firmenlogos dürfen weder abgenommen, noch unsichtbar gemacht werden.

  8. Werbemittel
    Gläser, schanktechnische Einrichtungen und dergl., welche dem Kunden mit dem Vermerk „gratis“, „gratis mit Erstattung“ oder mit Leihschein zur Verfügung gestellt werden, sind unveräußerliches Eigentum der Firma Thomas Resch und auf Verlangen jederzeit bzw. bei Beendigung der Geschäftsbeziehung innerhalb von sieben Werktagen an uns zurückzustellen oder nach unserer Wahl zum Anschaffungs- oder Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen.

  9. Leergut
    Gebinde bleibt Eigentum des jeweiligen Produzenten und ist in einwandfreiem Zustand an uns zu retournieren. Eine Fremdbefüllung des Gebindes durch den Käufer oder einen Dritten ist strengstens untersagt und würde die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen einschließlich entgangenem Gewinn auslösen. Für schadhafte Gebinde wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe von einwandfreiem, von uns geliefertem, Gebinde werden die Pfandsätze vergütet. Die Höhe der Pfandwerte ist unserer aktuellen Preisliste zu entnehmen. Fässer werden leihweise für den Transport oder zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellt und sind unserem Fahrer oder beauftragten Frächter in einwandfreiem Zustand gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung zu übergeben. Bei sonstiger Benützung wird ein Benützungsentgelt laut unserer aktuellen Preisliste bzw. den ortsüblichen Sätzen in Rechnung gestellt. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für alle Schäden, die an von uns zur Verfügung gestellten Fässern entstehen. Leerflaschen sind sortiert in die dazugehörigen Lieferkisten vor Retourgabe ein zu schlichten.

  10. Vorbehalte
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus Lieferungen (Rechnungsbetrag zuzüglich Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Übereignung, Sicherungsübereignung und Verpfändung sind demnach bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unzulässig. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns von etwaigen Zugriffen Dritter auf unsere Waren, insbesondere durch Pfändung, unverzüglich zu verständigen. Stellt der Kunde seine Zahlungen an uns ein oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Konkurseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, endet die Befugnis des Auftraggebers, die in unserem Eigentum stehende Ware zu veräußern. Der Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung unserer Waren bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn zahlungshalber ab und verpflichtet sich, den Käufer spätestens bei Vertragsabschluss darüber zu informieren und die Anmerkung der Abtretung in seinen Handelsbüchern zu veranlassen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, den Drittschuldner unverzüglich bekannt zu geben. Wir sind zudem berechtigt, die Einziehung unserer Forderungen beim Drittschuldner selbst vorzunehmen.

  11. Zahlungsverzug
    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, Bekanntwerden von Umständen, die die Einbringlichkeit unserer Forderungen gefährden oder erschweren oder die Zahlungsfähigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen oder bei Eingang einer unserer Eracht